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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Briefwahl
von: hebsche ()
Datum: 08.02.2024

Guten Morgen Zusammen,

wenn die Vereinssatzung dazu nichts hergibt, kann dann zur normalen Wahl bei der Mitgliederversammlung auch eine zusätzliche Briefwahl erfolgen ?

Re: Briefwahl
von: pfeffer ()
Datum: 08.02.2024

Nein, dass muss die Satzung regeln, weil unter Mitgliederversammlung (als Voraussetzung für eine Beschlussfassung) immer ein Zusammentreffen der Mitglieder (auch virtuell) verstanden wird.
Eine schriftliche Beschlussfassung (auch Wahl) ist sonst nur unter den besondere Vorgaben ders § 32 Abs. 3 BGB möglich (Einstimmigkeit).

Re: Briefwahl
von: hebsche ()
Datum: 08.02.2024

lieben Dank für die schnelle Antwort.