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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
TOP Neuwahl MV
von: Karu ()
Datum: 05.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

bei der letzten MV des Vereines wurde ein neuer Vorstand gewählt. In der Satzung stehen 7 Personen, zur MV wurden nur Vorsitz und Stellvertretung gewählt. Danach wurde die MV vertagt.
Die Einladung zur Weiterführung wurde nun versendet.
Frage: da der Vorstand nicht vollständig besetzt wurde, wer ist aktuell im Amt die alten 7 oder die zwei neuen.

Da der neue Vorsitz nicht integer ist, will der alte Vorstand eine Neuwahl. Dafür haben sie nach Versendung der Einladung zur Fortführung der MV einen Antrag gestellt (1Woche nach Versenden der Einladung) . Darf dieser Antrag als TOP aufgenommen werden, oder nicht da es keine normale MV sondern nur eine Fortführung ist. Und darf der Antrag auf der MV verhandelt werden.
Denn in der Satzung steht:

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem
angesetzten Termin beim Vorstand schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der
Versammlung bekanntzumachen. Anträge, die diese Vorlagefrist nicht beinhalten, bedürfen der
Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder während der Mitgliederversammlung, um als
Anträge zugelassen, beraten und beschlossen zu werden.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des
Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen
sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.


Zudem lief die letzte Wahl nicht richtig ab, es haben Menschen abgestimmt, die nicht vertretungsberechtigt waren.
Hat das eine Auswirkung um das Thema auf der anstehenden Fortsetzung der MV verhandeln zu dürfen


Für eine Antwort wäre ich dankbar

Re: TOP Neuwahl MV
von: pfeffer ()
Datum: 05.02.2024

Frage: da der Vorstand nicht vollständig besetzt wurde, wer ist aktuell im Amt die alten 7 oder die zwei neuen.

# Wenn die Satzung das nicht ausschließt, kann der Vorstand auch teilweise neu gewählt werden. Es sind also bei beiden neuen im Amt und die nicht neu Gewählten.

Darf dieser Antrag als TOP aufgenommen werden, oder nicht da es keine normale MV sondern nur eine Fortführung ist. Und darf der Antrag auf der MV verhandelt werden.

# Eine Vertagung der Satzung ist immer eine Neuladung. Die Tagesordnung kann also geändert werden.
Es gelten also die genannten Regelungen fü die Ergänzung der Tagesordnung.

Zudem lief die letzte Wahl nicht richtig ab, es haben Menschen abgestimmt, die nicht vertretungsberechtigt waren.

# Heisst das, es gabe Stimmrechtsübertragungen, und erlaubt das die Satzung überhaupt?

Hat das eine Auswirkung um das Thema auf der anstehenden Fortsetzung der MV verhandeln zu dürfen.

# Grundsätzlich nicht, die Stimmauszählung muss aber korrigiert werden.

Re: TOP Neuwahl MV
von: Karu ()
Datum: 06.02.2024

Vielen Dank für die Antwort,

das bringt schon mal etwas Licht ins Dunkel.


Nun frage ich mich noch ob der Antrag auf einen Tagesordnungspunkt einen bestimmten Titel haben sollte.
Ob er Punkt "Neuwahl Vorstand" heißen soll oder "Wiederholung der Wahl"
Würde es "Neuwahl" heißen, verstehe ich die Satzung so, dass eine Neuwahl erst in einer kommenden Sitzung durchgeführt werden kann. Lese ich das richtig? Und wenn ja, würde dann nur abgestimmt werden, ob eine Neuwahl stattfinden soll um dann einen Termin für eine neue MV festzulegen mit der Durchführung der Wahl

Oder könnte der TOP auch "Wiederholung der Wahl" heißen.
Die Satzung sieht vor: "Die Vertretung von Mitgliedern, die juristische Personen sind, erfolgt unter Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht. " Diese Vollmachten lagen zuletzt nicht bei allen Abstimmenden vor.
Jetzt/heute kann nicht mehr unbedingt nachvollzogen werden, wer stimmberechtig war bzw. wer wie gestimmt hat. Was aus meiner Sicht eine Wiederholung der Wahl nötig macht. Ginge das und könnte diese dann auf der Sitzung direkt durchgeführt werden

Re: TOP Neuwahl MV
von: pfeffer ()
Datum: 06.02.2024

Nun frage ich mich noch ob der Antrag auf einen Tagesordnungspunkt einen bestimmten Titel haben sollte.
Ob er Punkt "Neuwahl Vorstand" heißen soll oder "Wiederholung der Wahl".

# Ja, weil eine "Wiederholung" die Neuwahl aller Ämter bedeuten würde.

Würde es "Neuwahl" heißen, verstehe ich die Satzung so, dass eine Neuwahl erst in einer kommenden Sitzung durchgeführt werden kann. Lese ich das richtig? Und wenn ja, würde dann nur abgestimmt werden, ob eine Neuwahl stattfinden soll um dann einen Termin für eine neue MV festzulegen mit der Durchführung der Wahl

# Es muss wie gesagt neu eingeladen werden. Der Vorstand kann also auch eine ganz neue Tagesordnung aufstellen. Dswegen gibt es hier keine Einschränkungen.

Die Satzung sieht vor: "Die Vertretung von Mitgliedern, die juristische Personen sind, erfolgt unter Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht. " Diese Vollmachten lagen zuletzt nicht bei allen Abstimmenden vor.

# Ein Vollmacht kann ja sinnvollerweise nur erteilt werden, wenn die anwesende Person nicht gesetzlich vertretungsberechtigt war.

Jetzt/heute kann nicht mehr unbedingt nachvollzogen werden, wer stimmberechtig war bzw. wer wie gestimmt hat. Was aus meiner Sicht eine Wiederholung der Wahl nötig macht. Ginge das und könnte diese dann auf der Sitzung direkt durchgeführt werden

# Eine Wiederholung der Wahl ist wie gesagt möglich. Dass die Vollmachten nicht geprüft wurden, reicht aber nicht aus, um die Wahl anfechtbar zu machen. Es muss schon Anhaltspunkte geben, dass jemand nicht ermächtigt war. Im übrigen spricht grundsätzlich nichts gegen eine nachträgliche Vorlage der Vollmacht.