TOP Neuwahl MV
von: Karu ()
Datum: 05.02.2024
Hallo Herr Pfeffer,
bei der letzten MV des Vereines wurde ein neuer Vorstand gewählt. In der Satzung stehen 7 Personen, zur MV wurden nur Vorsitz und Stellvertretung gewählt. Danach wurde die MV vertagt.
Die Einladung zur Weiterführung wurde nun versendet.
Frage: da der Vorstand nicht vollständig besetzt wurde, wer ist aktuell im Amt die alten 7 oder die zwei neuen.
Da der neue Vorsitz nicht integer ist, will der alte Vorstand eine Neuwahl. Dafür haben sie nach Versendung der Einladung zur Fortführung der MV einen Antrag gestellt (1Woche nach Versenden der Einladung) . Darf dieser Antrag als TOP aufgenommen werden, oder nicht da es keine normale MV sondern nur eine Fortführung ist. Und darf der Antrag auf der MV verhandelt werden.
Denn in der Satzung steht:
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem
angesetzten Termin beim Vorstand schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der
Versammlung bekanntzumachen. Anträge, die diese Vorlagefrist nicht beinhalten, bedürfen der
Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder während der Mitgliederversammlung, um als
Anträge zugelassen, beraten und beschlossen zu werden.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des
Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen
sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Zudem lief die letzte Wahl nicht richtig ab, es haben Menschen abgestimmt, die nicht vertretungsberechtigt waren.
Hat das eine Auswirkung um das Thema auf der anstehenden Fortsetzung der MV verhandeln zu dürfen
Für eine Antwort wäre ich dankbar