Re: Vereinseigentum oder Abteilungseigentum
von: pfeffer ()
Datum: 21.10.2021
Es gibt dazu einschlägige Rechtsprechung: Ein Eigentum der Abteilung setzt voraus, das diese ein eigenes Rechtssubjekt ist. Das kann der Fall sein, wenn die Abteilung als nichtrechtsfähiger Verein angesehen werden kann. Das dürfte aber die Ausnahme sein.
Es käme hier zum einen auf die Satzung an, zum anderen darauf, ob die Abteilung nach außen selbstständig auftritt.