Minderjähriges Gründungsmitglied / Gründerversammlung
von: Tasmin ()
Datum: 04.02.2024
Hallo, wir werden in Kürze einen gemeinnützigen Sportverein gründen. Eines der Gründungsmitglieder ist minderjährig (15 Jahre); alle anderen Gründungsmitglieder sind volljährig. Die Minderjährigkeit stelle kein Hindernis dar, sofern die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese liegt ebenfalls vor.
Nun meine konkrete Frage:
Müssen die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Gründungsmitglieds ebenfalls die Satzung mit unterschreiben (sozusagen "Zustimmung der Erziehungsberechtigten XXXX) oder holt man sich die schriftliche Einverständniserklärung in einem extra Schrieben ein und legt es einfach nur zu den Unterlagen dazu, die man dann beim Notar für die weiteren Schritte einreicht?
Vielen Dank an die Community.