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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rund um die Gründungsversammlung
von: LuHa ()
Datum: 04.02.2024

Hallo,

zur Abhaltung der Gründungsversammlung habe ich ein paar Fragen:

1) Gehe ich Recht in der Annahme, dass keinerlei formelle Einladung erfolgen muss (allein schon, weil ja nicht klar wäre, an wen)? Der Verein gründet sich einfach durch die Zusammenkunft dieser Leute, die an diesem Tag zusammen die Satzung erarbeiten und beschließen?

2) Sind alle Teilnehmer der Gründungsversammlung automatisch Mitglieder, auch wenn es mehr als 7 sind? Auch wenn die Satzung eine aktive Entscheidung von Aufnahmeanträgen durch den Vorstand vorsieht?

3) Der Verein und der Vorstand entsteht direkt mit dem Beschluss in der Versammlung und kann sofort seine Arbeit aufnehmen?

Gruß

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2024

1) Gehe ich Recht in der Annahme, dass keinerlei formelle Einladung erfolgen muss (allein schon, weil ja nicht klar wäre, an wen)? Der Verein gründet sich einfach durch die Zusammenkunft dieser Leute, die an diesem Tag zusammen die Satzung erarbeiten und beschließen?

# Genau.

2) Sind alle Teilnehmer der Gründungsversammlung automatisch Mitglieder, auch wenn es mehr als 7 sind? Auch wenn die Satzung eine aktive Entscheidung von Aufnahmeanträgen durch den Vorstand vorsieht?

# Jeder kann sich entscheiden, ob der Mitglied wird. Spätestens, wenn über Gründung und Satzung beschlossen wird, müssen diejenigen, die das nicht wollen, ausscheiden. Sonst sind sie ohne ausdrücklichen Beitritt Mitglied.

3) Der Verein und der Vorstand entsteht direkt mit dem Beschluss in der Versammlung und kann sofort seine Arbeit aufnehmen?

# Ja, der Vorstand muss aber gewählt werden.

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: LuHa ()
Datum: 04.02.2024

Ok danke!! Kurzes Gedankenspiel zur Frage 2: An der Gründungsversammlung nehmen Personen teil, die man eigentlich nicht im Verein haben möchte und deren Mitgliedsantrag bei einem Beitritt NACH der Gründungsversammlung vom Vorstand abgelehnt würden. Verstehe ich es richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Leute an der Mitgliedschaft zu hindern?

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 04.02.2024

Verstehe ich es richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, diese Leute an der Mitgliedschaft zu hindern?

# Doch, einfach nicht einladen. Die Gründungsversammlung ist ja nicht öffentlich.
Wenn sie doch kommen, kann man sie per Hausrecht ausschließen.

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: LuHa ()
Datum: 04.02.2024

Sorry für die Spitzfindigkeit - wer übt denn das Hausrecht aus? Es gibt ja noch keinen "primus inter pares" oder Initiator...

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 05.02.2024

Im Zweifel, wer einlädt.

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: Tasmin ()
Datum: 05.02.2024

Ich hätte ebenfalls noch eine Frage zur Gründerversammlung: Wir hatten vor, bei der Gründerversammlung lediglich die Satzung zu verabschieden, den Vorstand und den Schriftführer zu wählen und das Gründungsprotokoll zu unterschreiben. Erst nachdem der Verein ins Register eingetragen worden ist und nach der Anerkennung der Gemeinnützigkeit wollen wir die erste Mitgliederversammlung einberufen und weitere Beschlüsse fassen wie z.B. die Höhe der Mitgliedschaftsbeiträge bestimmen und den Kassenprüfer wählen. Ist diese Reihenfolge zulässig oder müssen die zuletzt genannten Punkte bereits in der Gründungsversammlung entschieden werden?

Re: Rund um die Gründungsversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 06.02.2024

Nein, das geht so.