Re: MV und Corona-bedingungen
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2021
Der Vorstand begründete mit Corona, dass es eine Anmeldefrist zur Teilnahme von 2 Wochen vor der MV gab. Eine Email, die 45 Minuten nach diesem Anmeldeschluss an den Vorstand ging, wurde automatisch mit "leider können Sie nicht mehr teilnehmen" beantwortet. Im Einladungsschreiben zur MV wurde auch noch mal betont, dass man an der MV nicht teilnehmen kann, wenn man nicht zwei Wochen vorher angemeldet war.
Ist das korrekt?
# Eine solche Anmeldefrist wäre nur zulässig, wenn die Satzung das so regelt. Wurde ein Mitglied deswegen von der Versammlung ausgeschlossen, kann es die Beschlüsse anfechten.
Die Abstimmung per Brief wurde auf den Posteingang eine Woche vor der MV begrenzt. Wahlbriefe, die danach eintrafen oder zur MV von anderen Mitgliedern mitgebracht wurden, wurde nicht zur Auszählung zugelassen. Ist das korrekt?
# Auch das halte ich für unzulässig. Allein schon, weil damit die Frist gegenüber der Präsenzversammlung verkürzt wird. Der Vorstand muss Briefe, die bis zu Beginn der Versammlung eingehen, berücksichtigen.