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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschalen und Zahlungen für Workshops und DL
von: Richarde ()
Datum: 01.10.2021

Hallo Zusammen,

wir haben bei unserer Vereinsgründung folgenden Absatz in unserer Satzung:

§ 1 Vereinsbezeichnung, Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit,
Geschäftsjahr
1.) ...
2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Davon ausgenommen sind verhältnismäßige, dem satzungsmäßigen
Zwecke dienende Aufwandsentschädigungen, die in den Mitgliederversammlungen
beschlossen wurden.

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§ 2 Zweck des Vereins
Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung und Verbindung von jungen
Künstlern der elektronischen Musikszene aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern


Wir sind ein Verein welche bisher keine Bezahlung in irgendeiner Form an Mitglieder, Vorstände oder Vereinsfremde gezahlt hat (abgesehen von Rechnungen von Firmen als Dienstleister)

Nun sind für uns zumindest Konstellationen denkbar, wo wir dies eventuell ermöglichen möchten falls dies eine Mitgliederversammlung für den jeweiligen Zweck so beschließt (z.B. Workshopleitung, Administration von IT, Buchhaltung)

Angedacht sind Zahlungen in Höhe der Ehrenamtspauschale, soweit ich es verstanden habe ist die Höhe aber mehr für denjenigen Relevant der die Zahlung erhält als für den Verein (steuertechnisch) und würden wir wenn nicht unbedingt notwendig auch in der Satzung nicht beschreiben.

Uns interessiert:
ist es mit dem oben genannten Auszug jetzt schon möglich
- Mitgliedern
- externen
- dem Vorstand
Gelder für Leistungen wie die oben beschriebenen zu zahlen wenn die Mitgliederversammlung diesem zustimmt?

Falls Nein, was muss die Satzung enthalten damit dies möglich wird?

Wir würden dann die Satzung dahingehend anpassen, abstimmen und dem FA die Änderungen vorlegen bevor wie sie notarialisch ändern lassen.

Danke und viele Grüße
Richarde

Re: Ehrenamtspauschalen und Zahlungen für Workshops und DL
von: pfeffer ()
Datum: 01.10.2021

Die Satzungklausel "Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins" bezieht ich auf unentgeltliche Zuwendungen (Geschenke), nicht auf Vergütungen. Sie spielt hier also keine Rolle.

Angedacht sind Zahlungen in Höhe der Ehrenamtspauschale, soweit ich es verstanden habe ist die Höhe aber mehr für denjenigen Relevant der die Zahlung erhält als für den Verein...
# Der Verein kann aber lohnsteuerpflichtig werden. Insofern ist schon wichtig, ob die Zahlungen befreit sind.

Der Vorstand darf (für die eigentliche Vorstandstätigkeit) nur bezahlt werden, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt. Für Mitglieder und Dritte ist das nicht erforderlich.