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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung der Mitglieder
von: Gernert ()
Datum: 26.09.2021

Hallo,
wer haftet in einem Förderverein, wenn zum Beispiel Reparaturen an einem Vereinsheim nötig sind und das Vereinsvermögen nicht ausreicht. Macht es überhaupt Sinn, einen Förderverein zu gründen und ein Vereinsheim zu übernehmen?

Re: Haftung der Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2021

Für solche wirtschaftlichen Risiken (vertragliche Haftung) ist die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt. Nur im Insolvenzfall (Insolvenzverschleppung) kann das auf den Vorstand durchschlagen.

Warum das Vereinsheim von einem Förderverein betrieben werden soll und nicht vom Verein selbst, verstehe ich hier auch nicht. Im Einzelfall könnte die Haftungsminimierung für den Hauptverein eine Motivation sein.