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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung neue Sportsparte gründen
von: Rosenresli ()
Datum: 22.09.2021

Hallo zusammen,
ich sitze gerade bei der Einladung zur MV und habe eine Frage zur Reihenfolge in der Tagesordnung:
Es soll eine neue Sportsparte bei uns gegründet werden, die auch einen Abteilungsleiter braucht. Muss da förmlich ein Antrag gestellt werden über die Gründung vom Vorstand, über den dann die MV abstimmt? Dazu muss auch der Abteilungsleiter gewählt werden; das hat doch aber in den eigentlichen Wahlen nicht zu suchen? Wo setzt man das jetzt am besten hin? Die Gruppenzulassung muss ja vor der eigentlichen Wahl stattfinden. In den Wahlen haben doch andere Themen nichts zu suchen.

Und bei einer Satzungsneufassung muss da zwingend ein Antrag an die MV gestellt werden durch den Vorstand? Wir haben nach fast 10 Jahren unsere Satzung modernisiert, das OK von Finanzamt und Amtsgericht für die ordnungsgemäße Satzung haben wir schon. Die Abstimmung muss wegen Erweiterung des Vorstandes auch vor den Wahlen stattfinden, Müssen wir dann einen förmlichen Antrag über die Zulassung zur Abstimmung stellen?
Und an welche Stelle baut man diesen Antrag ein und wie formuliert man den?

Vielleicht kann mir dazu jemand was sagen?
Herzliche Grüße
Rosenresli

Re: Mitgliederversammlung neue Sportsparte gründen
von: pfeffer ()
Datum: 22.09.2021

Muss da förmlich ein Antrag gestellt werden über die Gründung vom Vorstand, über den dann die MV abstimmt?

# Es genügt, wenn der Vorstand das auf die Tagesordnung setzt. Außer die Satzung sieht da ein spezielles Verfahren vor.

Dazu muss auch der Abteilungsleiter gewählt werden; das hat doch aber in den eigentlichen Wahlen nicht zu suchen?

# Das kann man beliebig gestalten. Sinnvoll ist natürlich, erst die Gründung der Abteilung zu beschließen und dann den Abteilungsleiter zu wählen.

Und bei einer Satzungsneufassung muss da zwingend ein Antrag an die MV gestellt werden durch den Vorstand?

# Wenn der Vorstand das auf die Tagesordnung setzt, kommt das einem Antrag gleich. Auch der Vorstand ist ja antragsberechtigt. Entscheidend ist ja ohnehin die Abstimmung und nicht der Antrag.

Müssen wir dann einen förmlichen Antrag über die Zulassung zur Abstimmung stellen?

# Hier gilt das Gleiche. Da es um Beschlussanträge geht, müssen die Punkt ohnehin auf der Tagesordnung stehen. Ein Antrag im Lauf der Versammlung wäre nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich vorsieht.

Re: Mitgliederversammlung neue Sportsparte gründen
von: Rosenresli ()
Datum: 22.09.2021

Vielen Dank für die schnelle Antwort!