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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
keine Einladung zur MV oder verpätet
von: berglöwe ()
Datum: 30.01.2024

Hallo Hr Pfeffer,

bei uns steht die MV mit einigen wichtigen Punkten an wie Beitragserhöhung und mehreren Satzungsänderungen an, Neuwahlen gem. neuer Satzung und Struktur im Vorstand.

Nun in der Satzung ist bestimmt, dass die Bekanntmachung in Tageszeitung X 6 Tage vor der geplanten Versammlung bekannt zu geben ist, mitsamt der Tagesordnung. Diese Frist können wir nicht mehr einhalten.

Es gibt einen inoffiziellen Vereinskalender, in dem Ortsvereine ihr Veranstaltungen eintragen. Wem dieser zugänglich ist, sei dahingestellt. Es ist davon auszugehen, dass mehr oder weniger die selben Leute kommen wie sonst auch wegen kleiner Ortschaft und "Mundpropaganda".

1.
Verstehe ich das richtig, dass sofern niemand die Beschlüsse anfechtet, diese gelten??

2.
Man man sich strafbar wenn man im Protokoll die Beschlussfähigkeit feststellt?

3.
Prüft das Registergericht die Beschlussfähigkeit?

4.
@an alle Praktiker und Erfahrene: Durchziehen und verschieben?

Re: keine Einladung zur MV oder verpätet
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2024

1. Verstehe ich das richtig, dass sofern niemand die Beschlüsse anfechtet, diese gelten??

# Ja, hier liegt keine Nichtigkeit, sondern nur Anfechtbarkeit vor.

2. Man man sich strafbar wenn man im Protokoll die Beschlussfähigkeit feststellt?

# Beschlussfähigkeit bezieht sich i.d.R. auf Mindestbeteiligungen, nicht auf Fristen. Regelmäßig muss die Beschlussfähigkeit gar nicht festgestellt werden.

3. Prüft das Registergericht die Beschlussfähigkeit?
# Ja, bei Anmeldungen. Aber gibt es denn in der Satzung eine Beschlussfähigkeitsklausel?

4. @an alle Praktiker und Erfahrene: Durchziehen und verschieben?

# Ich rate zum Verschieben, wenn es nicht sehr dringend ist.

Übrigens ist ein Frist von 6 Tagen selbst dann regelmäßig zu kurz, wenn die Satzung das so regelt.

Re: keine Einladung zur MV oder verpätet
von: berglöwe ()
Datum: 30.01.2024

Vielen Dank


> 3. Prüft das Registergericht die
> Beschlussfähigkeit?
> # Ja, bei Anmeldungen. Aber gibt es denn in der
> Satzung eine Beschlussfähigkeitsklausel?

Ja. Diese besagt, dass die Beschlussfähigkeit unabhängig von der erschienenen Personenzahl vorliegt.
Also denke ich mal, entsprechend Ihren Ausführungen folgend, unkritisch und es muss kein Vermerk ins Protokoll.


> 4. @an alle Praktiker und Erfahrene: Durchziehen
> und verschieben?
>
> # Ich rate zum Verschieben, wenn es nicht sehr
> dringend ist.
>
> Übrigens ist ein Frist von 6 Tagen selbst dann
> regelmäßig zu kurz, wenn die Satzung das so
> regelt.

Es ist eine Woche. Das wäre ok, oder?

Können wir dann davon ausgehen, dass ca 4 Monate nach der Versammlung die Einspruchsfrist abgelaufen ist? Es ist bei uns nicht die Regel, dass das Protokoll an die Mitglieder verteilt wird oder sowas.

Re: keine Einladung zur MV oder verpätet
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2024

Die Rechtsprechung nennt auch für lokale und Freizeitvereine eine Frist von nicht unter 10 Tagen.
Die Einspruchsfrist ist in der Regel nach 6 Wochen abgelaufen - allerspätestens nach 6 Monaten. Dazu sollten sie aber alle Mitglieder über die MV informieren, weil die Frist erst mit Bekanntwerden möglicher Fehler beginnt

Re: keine Einladung zur MV oder verpätet
von: berglöwe ()
Datum: 31.01.2024

Vielen Dank