Re: keine Einladung zur MV oder verpätet
von: berglöwe ()
Datum: 30.01.2024
Vielen Dank
> 3. Prüft das Registergericht die
> Beschlussfähigkeit?
> # Ja, bei Anmeldungen. Aber gibt es denn in der
> Satzung eine Beschlussfähigkeitsklausel?
Ja. Diese besagt, dass die Beschlussfähigkeit unabhängig von der erschienenen Personenzahl vorliegt.
Also denke ich mal, entsprechend Ihren Ausführungen folgend, unkritisch und es muss kein Vermerk ins Protokoll.
> 4. @an alle Praktiker und Erfahrene: Durchziehen
> und verschieben?
>
> # Ich rate zum Verschieben, wenn es nicht sehr
> dringend ist.
>
> Übrigens ist ein Frist von 6 Tagen selbst dann
> regelmäßig zu kurz, wenn die Satzung das so
> regelt.
Es ist eine Woche. Das wäre ok, oder?
Können wir dann davon ausgehen, dass ca 4 Monate nach der Versammlung die Einspruchsfrist abgelaufen ist? Es ist bei uns nicht die Regel, dass das Protokoll an die Mitglieder verteilt wird oder sowas.