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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV Förderverein (Zusammenlegung 2021 + 2022)
von: Alex ()
Datum: 11.08.2021

Bei unserem Förderverein (= Hauptverein Schützenverein) ist in diesem Jahr bislang keine Mitgliederversammlung durchgeführt worden. Dieses wären ansonsten im März gewesen.

Wir sind mit 24 Mitgliedern ein sehr kleiner Förderverein. Wegen Corona hat es im zurückliegenden Jahr keine direkten Vereinsaktivitäten gegeben. Auch bei der Vereinskasse ist es, mit Ausnahme der Vereinsbeiträge, zu keinen nennenswerten Buchungen gekommen.

Wir sind zurzeit im Vorstand am überlegen, die Versammlung in diesem Jahr gänzlich ausfallen zu lassen und dann mit der Versammlung 2022 zusammen zu legen. In der Vereinssatzung steht nur, dass einmal jährlich eine Versammlung stattfindet. Einsprüche von Mitgliedern sind voraussichtlich nicht zu erwarten.

Dieses Thema ist hier im Forum zwar schon beantwortet worden. Danach könnte die Versammlung ausfallen. Ich stelle die Frage aber trotzdem, weil ein Präsident eines anderen Schützenvereins bei einem Online-Seminar von dem Referenten erfahren hat, dass die Gemeinnützigkeit gefährdet sein könnte, wenn die Mitgliederversammlung nicht bis Oktober durchgeführt wird. Ist diese Information zutreffend ? Kann das Finanzamt die ausgefallene Mitgliederversammlung beanstanden ?

Re: MV Förderverein (Zusammenlegung 2021 + 2022)
von: pfeffer ()
Datum: 11.08.2021

Ich stelle die Frage aber trotzdem, weil ein Präsident eines anderen Schützenvereins bei einem Online-Seminar von dem Referenten erfahren hat, dass die Gemeinnützigkeit gefährdet sein könnte, wenn die Mitgliederversammlung nicht bis Oktober durchgeführt wird. Ist diese Information zutreffend ?

# Nein, das ist falsch. Das Bundesfinanzministerium hat das in den Corona FAQ klargestellt.
Es ginge ja sowieso nur um den Tätigkeitsbericht. Der muss nicht zwingend auf dem Rechenschaftsbericht an die MV basieren.