Vorstand nicht vollzählig
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 09.08.2021
Sehr geehrtes Forum,
folgende Frage:
Ein e.V. sieht in seiner Satzung den 1. Vorsitz, den stellvertretenden Vorsitz sowie Schriftführer:in, Kassenwart:in und stellvertretende(n) Kassenwart:in vor.
Bei der anstehenden Mitgliederversammlung kann auf Grund von Rücktritten und mangelnden Kandidat:innen voraussichtlich nur 1.Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und eine weitere Position besetzt werden.
Da der Verein laut Satzung mit zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt ist, wäre die Handlungsfähigkeit weiter gegeben.
Was für Konsequenzen bzw. Gefahren entstehen?
Wenn der neue Vorstand den Vereinsregistereintrag aktualisiert und eben weniger Vorstandsmitglieder als in der Satzung vorgesehen sind, eingetragen werden sollen...
Danke für eine Einschätzung!
Beste Grüße
Klaus Terbrack