Vereinssitz und Verwaltuingssitz
von: LaRai ()
Datum: 26.07.2021
Unser bundesweit tätiger Verein ist in Landau eingetragen und hat dort auch seinen Sitz. Aktuell haben wir dort eine Adresse und z.B. die Korrespondenz des Finanzamtes kommt dort hin.
Im Herbst werden wir diese Adresse nicht mehr nutzen können und eine Geschäftsstelle / einen Verwaltungssitz in Baden-Württemberg eröffnen. Das ist auch die Adresse des kommenden 1. Vorsitzenden.
Den Sitz in Landau möchten wir beibehalten, d.h. die Satzung auch nicht ändern.
Braucht es dann zwingend in Landau eine postalische Adresse?
Muss die Einrichtung eines Verwaltungssitzes / einer Geschäftsstelle in der Satzung in der Satzung verankert sein?