Wahl zum 2. Vorsitzenden
von: Larissa ()
Datum: 06.07.2021
Hallo alle zusammen,
meine Frage kurz und knapp.
Ich soll demnächst zum 2. Vorsitzenden eines Vereins e.V. gewählt werden. Ich habe aus meiner Vergangenheit jedoch eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen (privat)
Können Gläubiger an den Verein herantreten?
Würde mich über eine Antwort freuen, da ich da sehr verunsichert bin.
Larissa