Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: Ralle ()
Datum: 24.01.2024
Hallo Herr Pfeiffer,
der Vorstand unseres Vereins besteht laut Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Verein wird durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.
Auszug aus der Satzung
1. Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Über die interne Aufgabenverteilung entscheidet der Vorstand in seiner Geschäftsordnung, die der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird.
2. Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben jedoch bis zur gültigen Wahl neuer Mitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt. Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzenden, einen zweiten Vorsitzenden und einen Schatzmeister. Der zweite Vorsitzende ist gleichzeitig Schriftführer des Vereins.
3. Zum 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und Schatzmeister können nur Mitglieder des Vereins
gewählt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und dem Verein mindestens 3 Jahre angehören.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Die Grundsätze der geheimen und gleichen Wahl
sind anzuwenden. Gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit aller abgegebenen gültigen
Stimmen auf sich vereinigt. Wird diese bei mehreren Kandidaten nicht im ersten Wahlgang
erreicht, entscheidet eine Stichwahl zwischen den erst und zweit platzierten Kandidaten. Eine
Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.
Soweit so Gut.
Nun ist der 1. Vorsitzende zurückgetreten, für diesen Fall steht in der Satzung eine kann Klausel.
4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, kann der Restvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
Nun meine Fragen,
1, ist der Satz unter 4. rechtmäßig?
2. wenn der Satz rechtmäßig ist, entbindet es den Vorstand schnellstmöglich eine MV einzuberufen und den
1. Vorsitzenden neu zu wählen?
3. ist es richtig das der zurückgetretene 1. Vorsitzende eine MV einberufen kann solange er noch im
Vereinsregister eingetragen ist?
4. der 1. Vorsitzende hat seinen Rücktritt per E-Mail und WhatsApp an die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder erklärt, ist das rechtswirksam?
Besten Dank und viele Grüße
Ralle