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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: Ralle ()
Datum: 24.01.2024

Hallo Herr Pfeiffer,

der Vorstand unseres Vereins besteht laut Satzung aus 3 Mitgliedern. Der Verein wird durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten.

Auszug aus der Satzung
1. Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Über die interne Aufgabenverteilung entscheidet der Vorstand in seiner Geschäftsordnung, die der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird.
2. Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben jedoch bis zur gültigen Wahl neuer Mitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt. Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzenden, einen zweiten Vorsitzenden und einen Schatzmeister. Der zweite Vorsitzende ist gleichzeitig Schriftführer des Vereins.
3. Zum 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und Schatzmeister können nur Mitglieder des Vereins
gewählt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und dem Verein mindestens 3 Jahre angehören.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Die Grundsätze der geheimen und gleichen Wahl
sind anzuwenden. Gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit aller abgegebenen gültigen
Stimmen auf sich vereinigt. Wird diese bei mehreren Kandidaten nicht im ersten Wahlgang
erreicht, entscheidet eine Stichwahl zwischen den erst und zweit platzierten Kandidaten. Eine
Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig.

Soweit so Gut.

Nun ist der 1. Vorsitzende zurückgetreten, für diesen Fall steht in der Satzung eine kann Klausel.

4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, kann der Restvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

Nun meine Fragen,

1, ist der Satz unter 4. rechtmäßig?

2. wenn der Satz rechtmäßig ist, entbindet es den Vorstand schnellstmöglich eine MV einzuberufen und den
1. Vorsitzenden neu zu wählen?

3. ist es richtig das der zurückgetretene 1. Vorsitzende eine MV einberufen kann solange er noch im
Vereinsregister eingetragen ist?

4. der 1. Vorsitzende hat seinen Rücktritt per E-Mail und WhatsApp an die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder erklärt, ist das rechtswirksam?

Besten Dank und viele Grüße
Ralle

Re: Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2024

1, ist der Satz unter 4. rechtmäßig?

# Ja.

2. wenn der Satz rechtmäßig ist, entbindet es den Vorstand schnellstmöglich eine MV einzuberufen und den
1. Vorsitzenden neu zu wählen?

# Ja. Er kann bis zur nächsten regulären Neuwahl oder mindestens zur nächsten MV warten.

3. ist es richtig das der zurückgetretene 1. Vorsitzende eine MV einberufen kann solange er noch im
Vereinsregister eingetragen ist?

# Ja, aber das betrifft nur den Fall, dass niemand anders einladen kann. Hier ist das nicht so, weil der Restvorstand einladen kann.

4. der 1. Vorsitzende hat seinen Rücktritt per E-Mail und WhatsApp an die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder erklärt, ist das rechtswirksam?

# Ja, es gibt hier keinen Formzwang. Die Erklärung an ein Vorstandsmitglied genügt.

Re: Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: Ralle ()
Datum: 25.01.2024

Vielen Dank Herr Pfeifer,

ich habe dazu noch 2 Nachfragen.

1. Wenn der Absatz 4 rechtswirksam ist, ist er dann auch gleichermaßen bindend?
Soll heißen, muss der Restvorstand einen neuen 1. Vorsitzenden bestimmen/wählen für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen?

2. kann die in der Satzung vorgeschriebene 1/3 Minderheit eine außerordentliche MV einberufen und so eine Neuwahl erzwingen?

Besten Dank und viele Grüße
Ralle

Re: Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2024

1. Wenn der Absatz 4 rechtswirksam ist, ist er dann auch gleichermaßen bindend?
Soll heißen, muss der Restvorstand einen neuen 1. Vorsitzenden bestimmen/wählen für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen?

# Nein, in der Satzungklausel steht ja "kann".

2. kann die in der Satzung vorgeschriebene 1/3 Minderheit eine außerordentliche MV einberufen und so eine Neuwahl erzwingen?

# Ja.

Re: Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: Ralle ()
Datum: 25.01.2024

Hallo nochmal,

4. der 1. Vorsitzende hat seinen Rücktritt per E-Mail und WhatsApp an die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder erklärt, ist das rechtswirksam?

# Ja, es gibt hier keinen Formzwang. Die Erklärung an ein Vorstandsmitglied genügt.

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Wie sieht es jetzt damit aus wenn der ausgeschiedene die Austragung aus dem Vereinsregister verlangt und dies nur über einen Notar möglich ist (Hamburg)
Beim Notar, der die Eintragungen bisher für den Verein vorgenommen hat liegen alle Unterschriften des Vorstands vor.

Kann der Restvorstand dann auf eine Erklärung schriftlich mit Unterschrift bestehen?
Oder erklären die beiden Restvorstände gegenüber dem Notar das der erste Vorsitzende sein Amt nieder gelegt hat. Sie sind ja laut Satzung zu zweit weiter Rechts und Handlungsfähig.
Auf eine Neuwahl wollen die beiden Restvorstände bis zum Ender der Amtsperiode scheinbar verzichten.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es für den ersten Vorsitzenden, wenn sich der Restvorstand weigert ihn aus dem Register austragen zu lassen? Haftung?

Re: Nach Rücktritt des 1. Vorsitzenden.
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2024

Wie sieht es jetzt damit aus wenn der ausgeschiedene die Austragung aus dem Vereinsregister verlangt und dies nur über einen Notar möglich ist (Hamburg)
Beim Notar, der die Eintragungen bisher für den Verein vorgenommen hat liegen alle Unterschriften des Vorstands vor.

# Die Anmeldung des neuen Vorstandsmitglieds zum Vereinsregister wird wie gewohnt vorgenommen.
Ein Löschung bei Pflichtämtern ist ohne Neubestellung nicht möglich.

Kann der Restvorstand dann auf eine Erklärung schriftlich mit Unterschrift bestehen?
Oder erklären die beiden Restvorstände gegenüber dem Notar das der erste Vorsitzende sein Amt nieder gelegt hat. Sie sind ja laut Satzung zu zweit weiter Rechts und Handlungsfähig.

# Vorgelegt werden muss das Protokoll der Vorstandssitzung, in der das kommissarische Vorstandsmitglied bestellt wird.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es für den ersten Vorsitzenden, wenn sich der Restvorstand weigert ihn aus dem Register austragen zu lassen? Haftung?

# Gar keine. Das Amt endet mit dem Rücktritt. Die Eintragung im Vereinsregister hat nur deklaratorische Wirkung.