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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorständin (Ein-Personen-Vorstand) als Arbeitnehmerin - Wer unterschreibt den Arbeitsvertrag?
von: Stefanie ()
Datum: 22.01.2024

Liebes Vereinsknowhow-Team,

unser kleiner Verein hat derzeit nur mich als Ein-Personen-Vorstand. Nun möchte ich im Verein neben der Funktion der Vorständin, welche ich ehrenamtlich ausübe, auch eine Projektleitung in einem kleinen Projekt übernehmen und mich hierfür anstellen lassen.
Per Satzung bin ich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Könnte ich nun meinen Arbeitsvertrag sowohl als Vorständin als auch als Arbeitnehmerin selbst unterschreiben? Welcher Weg wäre hier ggf. sinnvoller? Bzw. gibt es hier Beispiele?

Auf Ihr Feedback warten wir gespannt.
Vielen Dank im Voraus
Stefanie

Re: Vorständin (Ein-Personen-Vorstand) als Arbeitnehmerin - Wer unterschreibt den Arbeitsvertrag?
von: pfeffer ()
Datum: 22.01.2024

Ja, das ist so wie Sie es beschreiben problemlos möglich. Die Zustimmung der MV sollte dennoch eingeholt.

Vorständin (Ein-Personen-Vorstand) als Arbeitnehmerin - Wer unterschreibt den Arbeitsvertrag?
von: Stefanie ()
Datum: 23.01.2024

Vielen lieben Dank für Ihre so schnelle Rückmeldung.