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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abtretung des Stimmrechts
von: MH ()
Datum: 21.01.2024

Hallo Herr Pfeffer,

laut unserer Satzung müssen bei einer Mitgliederversammlung mindestens 10 Mitglieder anwesend sein, damit sie beschlussfähig ist.

Wenn in der Satzung ein Abtreten des Stimmrechts an ein anderes Mitglied geregelt ist, stellt sich mir die Frage, ob die Mitgliederversammlung auch beschlussfähig ist, wenn nur 9 Mitglieder anwesend sind, einer davon aber die Stimm-Vollmacht eines anderen Mitglieds hat.

Können Sie mir in dieser Frage bitte weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

MH

Re: Abtretung des Stimmrechts
von: pfeffer ()
Datum: 21.01.2024

Da kommt es auf die Auslegung der Satzung d.h. den Wortlaut an. Daraus kann sich durchaus ergeben, dass es auf die Zahl der anwesenden Mitglieder und nicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen ankommt.