Abtretung des Stimmrechts
von: MH ()
Datum: 21.01.2024
Hallo Herr Pfeffer,
laut unserer Satzung müssen bei einer Mitgliederversammlung mindestens 10 Mitglieder anwesend sein, damit sie beschlussfähig ist.
Wenn in der Satzung ein Abtreten des Stimmrechts an ein anderes Mitglied geregelt ist, stellt sich mir die Frage, ob die Mitgliederversammlung auch beschlussfähig ist, wenn nur 9 Mitglieder anwesend sind, einer davon aber die Stimm-Vollmacht eines anderen Mitglieds hat.
Können Sie mir in dieser Frage bitte weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
MH