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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Thekendienst bezahlen
von: DominikB. ()
Datum: 18.01.2024

Guten Tag,

Wir wollen eine Veranstaltung im wirtschaftlichen Bereich machen.
Die verkaufenden Personen, sollen für jede Arbeitsstunde 15 Euro bekommen.
Muss das irgendwie angemeldet werden , da ich ja einen Arbeitslohn zahle oder kann ich das gegen Beleg auszahlen?
Über Erfahrungswerte würde ich mich freuen.
Gruß Dominik

Re: Thekendienst bezahlen
von: pfeffer ()
Datum: 18.01.2024

Als abhängige Beschäftigung muss das angemeldet werden. Evtl. als geringfügige oder kurzzeitige Beschäftigung. Dafür brauchen Sie zunächst eine Betriebsnummer der Arbeitsagentur.
Die Meldungen erfolgen über das SV-Meldeportal. Dafür wiederum brauchen Sie einen ELSTER-Account.