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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rolle des Beisitzers im Verein
von: Eterag ()
Datum: 11.01.2024

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
Zunächst die besten Wünsche für das neue Jahr.

Ich bin Beisitzer in einem Verein. Jetzt habe ich gehört, dass ich als Beisitzer nicht zum „Vorstand „ gehöre.
Ist das richtig? Und was ist dann genau der Unterschied zwischen Beisitzer und Vorstand. Wie Grenzen sich Rechte und Pflichten ab, insbesondere. auch bezüglich Haftung?

Re: Rolle des Beisitzers im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2024

Das hängt ganz von der Satzung ab. Gesetzliche Regelungen, wie sich der Vorstand zusammensetzt, gibt es nicht.

Re: Rolle des Beisitzers im Verein
von: Eterag ()
Datum: 12.01.2024

Danke für die schnelle Antwort

Re: Rolle des Beisitzers im Verein
von: ger1842 ()
Datum: 14.01.2024

Hallo,

ich hätte dann doch nochmal folgend Frage:
Haftet jedes Mitglied des Vorstandes (siehe nachfolgend) oder gibt es Unterschiede zwischen geschäftführenden Vorstand und Beirat? Eine Satzungsregelung zur Haftung gibt es nicht.


Der Vorstand besteht aus:
a)
dem geschäftsführenden Vorstand, der sich wie folgt
zusammensetzt:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schriftführer
dem Kassenwart
b)
dem Beirat, der sich zusammensetzt aus:
dem stellvertretenden Schriftführer
dem stellvertretenden Kassenwart
dem Notenwart
dem stellvertretenden Notenwart
den vier Beisitzern

Re: Rolle des Beisitzers im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2024

Das kann man so pauschal und in Kürze nicht beantworten, weil es auf die einzelnen Haftungsfälle ankommt.
Die Steuerhaftung z.B. trifft nur den gesetzlichen Vertreter (also den vertretungsberechtigten Vorstand).
Die gesetzliche Haftung z.B. dagegen kann jedes Vorstandsmitglied treffen.

Re: Rolle des Beisitzers im Verein
von: ger1842 ()
Datum: 15.01.2024

Danke für die Info.