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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: Sportbegeistert ()
Datum: 19.12.2023

Guten Tag,
wir fragen uns ab wann unser Verein gemeinnützig ist.
Gegründet haben wir uns am 08. Dezember 2022

Am 29.06.2023 haben wir den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §60a Abs. 1 AO
Satzung in der Fassung vom 27.04.2023.

Am 09.11.2023 kam der Freistellungsbescheid für 2022 zur Körperschafssteuer und Gewerbesteuer.
In dem Brief ist die Körperschaft nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Ab wann sind wir nun gemeinnützig. Ab 2022 oder im Jahr 2022, sowie ab 29.06.2023 und im Bereich 01.01.2023 - 28.06.2023 nicht?

Ich hoffe sie können uns weiterhelfen.
Grüße

Re: Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2023

Aussschlaggebend ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen.
Ich verstehe aber nicht, warum das Finanzamt noch im gleichen Jahr einen Körperschaftsteuerbescheid erteilt. Den erhält man eigentlich nach der ersten Steuererklärung.

Re: Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: Sportbegeistert ()
Datum: 19.12.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Verständnisfrage noch.
Bedeutet es also, dass wir ab Ausstellungsdatum 29.06.2023, 3 Jahre oder für das gesamte Jahr 2023 steuer befreit sind?

Re: Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2023

Haben Sie denn mit dem neugegründeten Verein schon steuerbare Einküfte? Bei der Gemeinnützigkeit geht es ja zunächst um den Spendenabzug.
Grundsätzlich wird die Gemeinnützigkeit aber jahresbezogen erteilt, d.h. alle Steuerbefreiungen greifen schon 2023.

Re: Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: Sportbegeistert ()
Datum: 19.12.2023

Wir hatten 2022 eine Steuererklärung mit 0,00 EUR abgegeben.


Haben Sie denn mit dem neu gegründeten Verein schon steuerbare Einkünfte?

Ja, wir hatten Konzert veranstaltet im März 2023 und haben dadurch Einnahmen generiert.
Sind diese nun in der gemeinnützig oder nicht?

Re: Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2023

Ja. Aber es gibt einen Freibetrag beim Gewinn von 5.000 Euro pro Jahr, der auch für nicht gemeinnützige Vereine gilt.

Re: Vereinsgründung und Freistellungsbescheid
von: Sportbegeistert ()
Datum: 21.12.2023

Vielen Dank!