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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 23.11.2023

Hallo Herr Pfeffer,

turnusgemäß wäre unsere MV jetzt zum Ende des Jahres fällig.
Nun sind mehrere Vorstandsmitglieder erkrankt.
Ist es möglich, die MV auf Anfang des kommenden Jahres zu verschieben? Und wenn ja, bis wann hätten wir dann Zeit?

Danke und viele Grüße

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 23.11.2023

Das ist eine rein vereinsinterne Angelegenheit. Solange die Mitglieder keinen Einspruch erheben, kann die MV ohne rechtliche Folgen beliebig lange aufgeschoben werden.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 23.11.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Kurze Nachfragen: Heißt das dann, dass die Mitglieder abstimmen müssen? Und wenn ja, was ist, wenn sich nur ein Teil zurückmeldet? Oder informieren wir sie nur und sie können dann ggf. Einspruch erheben?
Und gilt für die Verschiebung dieselbe Einladungsfrist?



Edited 1 time(s). Last edit at 23.11.2023 by Doreen.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 23.11.2023

Nein, es bedarf keiner Abstimmung. Umgekehrt hätten die Mitglieder nur das Minderheitenbegehren als Rechtsmittel.
Es liegt zwar ein Satzungsverstoß vor, aber das ist wie gesagt eine vereinsinterne Angelegenheit. Zudem gibt es ja gute Gründe für die Verschiebung.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 23.11.2023

Vielen Dank nochmal!

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 11.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe doch noch einmal eine Folgefrage. Und zwar, ob wir im Zuge der Verschiebung der MV auch die MVs für 23 und 24 zusammenlegen können. Eigentlich sollten die MVs nämlich im ersten Halbjahr erfolgen und dann wäre das abgedeckt und wir wären wieder im richtigen Rhythmus, aus dem wi coronabedingt herausgefallen waren. Allerdings würde damit die MV 23 ja praktisch ausfallen.

Vielen Dank



Edited 2 time(s). Last edit at 11.02.2024 by Doreen.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2024

Da gibt es keine Bedenken, es sei denn, die Satzung trifft hier sehr spezielle Regelungen. Es geht ja grundsätzlich nicht um den Zeitpunkt, sondern um die Inhalte.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 11.02.2024

Vielen Dank! Die Satzung sagt schon, dass die MV einmal im Jahr stattfinden soll ("ist einmal jährlich durchzuführen."). Ist es trotzdem möglich?

Und noch eine Ergänzungsfrage: Die regulären Vorstanswahlen wären erst Ende des Jahres wieder fällig (der Vorstand wird laut Satzung für zwei Jahre gewählt). Ist es dann trotzdem okay, die Neuwahlen schon jetzt zu machen oder müsste der Vorstand dafür außerplanmäßig zurücktretren?



Edited 2 time(s). Last edit at 12.02.2024 by Doreen.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 17.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

ich glaube, meine letzte Frage war untergegangen. Im Voraus vielen Dabk für die Antwort!

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2024

Vielen Dank! Die Satzung sagt schon, dass die MV einmal im Jahr stattfinden soll ("ist einmal jährlich durchzuführen."). Ist es trotzdem möglich?

# Ja. Um das klarzustellen, muss man nur fragen, was passiert, wenn die Versammlung nicht wie geplant stattfindet. Die Antwort lautet: gar nichts!

Ist es dann trotzdem okay, die Neuwahlen schon jetzt zu machen oder müsste der Vorstand dafür außerplanmäßig zurücktreten?

# Der Vorstand kann jederzeit abberufen werden (wenn die Satzung das nicht anders regelt). Die Neuwahl ist automatisch eine Abberufung des amtieren Vorstands.

Re: Verschiebung der Mitgliederversammlung
von: Doreen ()
Datum: 18.02.2024

Vielen Dank nochmal!