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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übungsleiter bei AGs
von: Verena ()
Datum: 17.11.2023

Lieber Herr Pfeffer,

wir sind ein Verein, der Robotikkurse für Kinder und Jugendliche anbietet. Wir wurden von einer Schule gefragt, ob wir im Rahmen der Nachmittagsbetreuung eine Schul-AG anbieten können.

Die Schule bezahlt uns den Kurs und wir bezahlen davon die Trainerinnen und Trainer.

Die Kursbetreuer bei uns bezahle ich über den Übungsleiterfreibetrag. Kann ich das auch an Schulen so machen oder müsste ich hier zu einem MInijob oder Honorartätigkeit wechseln?

Viele Grüße

Re: Übungsleiter bei AGs
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2023

Nein, das gilt für die Kurse an den Schulen. Die Voraussetzungen gelten ja auch hier und Auftraggeber bleibt der Verein - auch bei externen Veranstaltungen.

Re: Übungsleiter bei AGs
von: Verena ()
Datum: 17.11.2023

Ach super!

Ich hatte Zweifel ob der Übungsleiterfreibetrag anwendbar ist, weil ich ja mehr oder weniger als Unternehmen agiere bzw. es sogar Unternehmen gibt, die genau das tun was wir (im kleinen Rahmen) tun.

Dann habe ich noch zwei Nachfragen:

Wie steht es mit Vorbereitungszeit von Kursen? Die haben für mich immer dazugehört, aber vielleicht tun sie das gar nicht?

Und wenn jemand mehr Kurse betreuen möchte als im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags möglich sind - könnte derjenige dann bis zum maximalen Betrag als Übungsleiter bezahlt werden und alles darüber hinaus als Minijob oder Honorarkraft? Oder komme ich damit in Teufels Küche?

Viele Grüße

Re: Übungsleiter bei AGs
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2023

Wie steht es mit Vorbereitungszeit von Kursen? Die haben für mich immer dazugehört, aber vielleicht tun sie das gar nicht?

# Die kann natürlich auch bezahlt werden. Es kommt nur darauf an, dass das Gesamthonorar "angemessen" ist, also eine übliche Höhe hat. Es muss nicht unbedingt nach Stunden abgerechnet werden. Bei Leistungsstunden (also den Kursstunden) ist die Vorbereitung meist enthalten und der Stundensatz entsprechend hoch.

Und wenn jemand mehr Kurse betreuen möchte als im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags möglich sind - könnte derjenige dann bis zum maximalen Betrag als Übungsleiter bezahlt werden und alles darüber hinaus als Minijob oder Honorarkraft? Oder komme ich damit in Teufels Küche?

# Ja, solange die Tätigkeit nebenberuflich ist, d.h. nicht mehr als durchschnittlich 14 Stunden pro Woche umfasst.
Es gelten die üblichen Regelungen zu abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.

Re: Übungsleiter bei AGs
von: verena ()
Datum: 17.11.2023

Vielen Dank für die Einschätzung!