Re: Übungsleiter bei AGs
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2023
Wie steht es mit Vorbereitungszeit von Kursen? Die haben für mich immer dazugehört, aber vielleicht tun sie das gar nicht?
# Die kann natürlich auch bezahlt werden. Es kommt nur darauf an, dass das Gesamthonorar "angemessen" ist, also eine übliche Höhe hat. Es muss nicht unbedingt nach Stunden abgerechnet werden. Bei Leistungsstunden (also den Kursstunden) ist die Vorbereitung meist enthalten und der Stundensatz entsprechend hoch.
Und wenn jemand mehr Kurse betreuen möchte als im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags möglich sind - könnte derjenige dann bis zum maximalen Betrag als Übungsleiter bezahlt werden und alles darüber hinaus als Minijob oder Honorarkraft? Oder komme ich damit in Teufels Küche?
# Ja, solange die Tätigkeit nebenberuflich ist, d.h. nicht mehr als durchschnittlich 14 Stunden pro Woche umfasst.
Es gelten die üblichen Regelungen zu abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.