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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Finanzamt Forderung
von: Mikeobi71 ()
Datum: 10.11.2023

Hallo, wir haben das Gelände unseres Kleingartenvereins in 2020 vom Land käuflich erworben und da viele unserer Mitglieder nicht in der Lage waren die geforderte Summe aufzubringen haben meine Frau und ich und ein weiteres Mitglied den Kaufpreis über Privat Kredite dem Verein zur Verfügung gestellt, danach wurde dann eine Rückzahlung mit Zinsen vereinbart. Nun haben wir Post vom Finanzamt bekommen und werden aufgefordert eine GbR rückwirkend für 2020 zu gründen und dann Steuererklärungen für 2020 bis 2022 abzugeben da wir als GbR Zinseinnahmen erzielen. Sollte wir uns darauf einlassen oder hat jemand hier im Forum eine Idee, denn wir nehmen natürlich Zinsen aber nur die Höhe die von den 3 Kreditgebern an die Bank weitergeleitet werden. Für Anregungen und Vorschläge wäre ich dankbar.

Re: Finanzamt Forderung
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2023

Sollte wir uns darauf einlassen oder hat jemand hier im Forum eine Idee, denn wir nehmen natürlich Zinsen aber nur die Höhe die von den 3 Kreditgebern an die Bank weitergeleitet werden.

# Zinseinnahmen sind grundsätzlich steuerbar. Insoweit hat das Finantamt recht.
In dem Fall sind aber die Finanzierungskosten so hoch wie die Zinserträge. Es entsteht also kein Überschuss.
Ich sehe deswegen keine steuerbare Tätigkeit, weil keine Enkünfte erzielt werden. Das müsste man dem Finanzamt in Zweifel natürlich nachweisen. Das würde man im Rahmen einer Steuererklärung machen können.
Eventeull verzichtet das FA auf die Steuerklärung, wenn man die fehlende Einkünfteerzielung erklärt.