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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand nicht vollständig
von: Ralfonso ()
Datum: 12.10.2023

Hallo,
ich würde mich über Unterstützung bei folgender Frage freuen

Wir haben einen gemeinnützigen Verein. lt. unserer Satzung besteht der Vorstand aus 5 jeweils allein vertretungsberichtigen Mitgliedern
und 5 nicht vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder Mitglieder.

Bei den nicht vertretungsberechtigten Mitglieder konnten wir alle Posten schon seit Jahren nicht mehr alle besetzen. Ich denke das dürfte kein Problem sein.

Es besteht jetzt aber die Gefahr das wir bei der nächsten JHV nur noch 4 statt 5 der vertretungsberechtigten Vorstände finden werden. Welche Probleme kommen auf uns zu, da der Vorstand dann nicht mehr Satzungsgemäß besetzt wäre .
LG und danke falls jemand Infos dazu hat.

Ralf

Re: Vorstand nicht vollständig
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2023

Praktisch bedeutet das in Ihrem Fall kein Problem, weil der Verein ja noch vertretungsfähig ist.
Allerdings können die aus dem Amt ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder nicht aus dem Register gelöscht werden. Sie sollten also in absehbarer Zeit die Ämter nachbesetzen oder eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des Vorstands vornehmen.

Re: Vorstand nicht vollständig
von: Ralfonso ()
Datum: 13.10.2023

Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Konkret in unserem Fall, würden 2 Mitglieder u.a der Kassenwart ausscheiden, aber nur ein neues der Kassenwart hinzukommen, wir müssten dann ja eine neue Eintragung im Vereinsregister machen, damit dieser dann Kontobevollmächtigt werden kann.

Der jetzige Kassenwart möchte natürlich aus dem Vereinsregister, um von der Haftung befreit zu werden, oder wäre er schon von der Haftung befreit wenn das Protokoll der JHV dies hergibt.

Re: Vorstand nicht vollständig
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2023

Der Registereintrag spielt für die Haftung keine Rolle, er hat nur deklaratorische Wirkung.