Re: Wahlen auf MV
von: Zille ()
Datum: 25.11.2019
Vielen Dank für die Infos!
In der Satzung steht unter Aufgaben der MV:
Abberufung und Wahl des 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer, Kassierer, Jugendwart, Abteilungsleiter usw.
Von Widerwahl steht nichts in der Satzung. Ich hatte mal gehört, wenn z.B. ein 1. Vorsitzender eines Vereins auf der MV zurücktritt kann er nicht wieder am selben Tag in das Amt durch die MV gewählt werden. Für mich ein Umkehrschluss…wenn er abgewählt wird, kann er doch nicht wiedergewählt werden?