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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlen auf MV
von: Zille ()
Datum: 25.11.2019

Hallo,
es soll eine außerordentliche MV in 2019 stattfinden. Die Amtszeit der gewählten Funktionäre endet 2021. Nun stellt ein Mitglied einen Antrag auf komplette Abberufung und Neuwahl aller Amtsträger um sie ggf. auch wieder neu ins Amt zu wählen falls das Vertrauen der MV gegeben ist . Die Begründung lautet das es Streit innerhalb der Aufgabengebiete der Amtsträger gab und nun durch die komplette Neuwahl eine breite Basis für eventuell neue Amtsträger geschaffen wird. Hier nun meine Fragen:
a) Der Kassierer des Clubs tritt aus persönlichen Gründen einige Tage vor der MV von seinem Amt zurück. Kann er auf dieser MV wieder in das Amt gewählt werden?
b) Der Kassierer des Clubs tritt aus persönlichen Gründen an dem Tag der MV von seinem Amt zurück. Kann er auf dieser MV wieder in das Amt gewählt werden?
c) Der Kassierer des Clubs wird an dem Tag der MV von seinem Amt abberufen. Kann er auf dieser MV wieder in das Amt gewählt werden?
d) Was sagt das Vereinsrecht dazu?

Re: Wahlen auf MV
von: pfeffer ()
Datum: 25.11.2019

a) Der Kassierer des Clubs tritt aus persönlichen Gründen einige Tage vor der MV von seinem Amt zurück. Kann er auf dieser MV wieder in das Amt gewählt werden?
# Wenn die Satzung, das nicht anders regelt, muss die Wahl als Tagesordnungspunkt schon bei der Einladung mitgeteilt werden. Erlaubt die Satzung keine Dringlichkeitsanträge, geht das also nicht.

b) Der Kassierer des Clubs tritt aus persönlichen Gründen an dem Tag der MV von seinem Amt zurück. Kann er auf dieser MV wieder in das Amt gewählt werden?
# Ja, wenn die Satzung da keine spezielle Vorgaben macht.

c) Der Kassierer des Clubs wird an dem Tag der MV von seinem Amt abberufen. Kann er auf dieser MV wieder in das Amt gewählt werden?
# Auch das, wiewohl es widersinnig scheint.

d) Was sagt das Vereinsrecht dazu?
# s.o.
Immer muss die Satzung geprüft werden, ob sie spezielle Vorgaben macht (z.B. bezüglich der Möglichkeit der Wiederwahl).

Re: Wahlen auf MV
von: Zille ()
Datum: 25.11.2019

Vielen Dank für die Infos!

In der Satzung steht unter Aufgaben der MV:
Abberufung und Wahl des 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer, Kassierer, Jugendwart, Abteilungsleiter usw.
Von Widerwahl steht nichts in der Satzung. Ich hatte mal gehört, wenn z.B. ein 1. Vorsitzender eines Vereins auf der MV zurücktritt kann er nicht wieder am selben Tag in das Amt durch die MV gewählt werden. Für mich ein Umkehrschluss…wenn er abgewählt wird, kann er doch nicht wiedergewählt werden?

Re: Wahlen auf MV
von: Zille ()
Datum: 26.11.2019

Von Wiederwahl steht nichts in der Satzung. Ich hatte mal gehört, wenn z.B. ein 1. Vorsitzender eines Vereins auf der MV zurücktritt kann er nicht wieder am selben Tag in das Amt durch die MV gewählt werden. Für mich ein Umkehrschluss…wenn er abgewählt wird, kann er doch nicht wiedergewählt werden?

Re: Wahlen auf MV
von: pfeffer ()
Datum: 26.11.2019

Ich hatte mal gehört, wenn z.B. ein 1. Vorsitzender eines Vereins auf der MV zurücktritt kann er nicht wieder am selben Tag in das Amt durch die MV gewählt werden.
# Nein, dass ist Unsinn.

Re: Wahlen auf MV
von: Zille ()
Datum: 27.11.2019

In der Satzung steht unter Aufgaben der MV:
Abberufung und Wahl des 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer, Kassierer, Jugendwart, Abteilungsleiter usw.
Von Wiederwahl steht nichts in der Satzung. Also ist eine Wiederwahl möglich?

Re: Wahlen auf MV
von: pfeffer ()
Datum: 27.11.2019

Ganz richtig. Gesetzliche Einschränkungen gibt es hier nicht.