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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beitrag ermäßigen für finanzschwache Personen
von: Dominik B. ()
Datum: 08.10.2023

Guten Tag,

wir haben zwei Kinder, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind und die Teilhabeleistung des Staates sind ungenügend.
Wir nehmen aktuell 8 Euro pro Monat.
Wir würden gerne im Vorstand beschließen bei diesen zwei Kindern den Beitrag zu halbieren. ist das so einfach möglich?

Gruß Dominik

Re: Beitrag ermäßigen für finanzschwache Personen
von: pfeffer ()
Datum: 08.10.2023

Grundsätzlich muss eine Beitragsdifferenzierung in der Satzung verankert sein. Ich würde zumindest die Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen.