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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eintragung eines nicht rechtlichen Vereins ins Vereinsregister
von: LuFfwSim ()
Datum: 19.11.2019

Hallo,

unser Verein plant mit der nächsten Jahreshauptversammlung einige Satzungsänderungen und darüber hinaus auch die Eintragung ins Vereinsregister.

Müssen nach Beschluss der neuen Paragraphen und der Eintragung durch die Mitgliederversammlung auch erneut Vorstandswahlen stattfinden? Eine geregelte Wahl stünde erst wieder in vier Jahren an. Das Vorstandsmodell ändert sich nicht.

Viele Grüße

Re: Eintragung eines nicht rechtlichen Vereins ins Vereinsregister
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2019

Nein, der Vorstand bleibt ja im Amt. Auch bei eingetragenen Vereinen ist die Eintragung des Vorstand keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vorstandsbestellung.
Ich vermute aber, dass das Registergericht das Protokoll mit der damaligen Wahl des Vorstands sehen will.