Re: Eintragung eines nicht rechtlichen Vereins ins Vereinsregister
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2019
Nein, der Vorstand bleibt ja im Amt. Auch bei eingetragenen Vereinen ist die Eintragung des Vorstand keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vorstandsbestellung.
Ich vermute aber, dass das Registergericht das Protokoll mit der damaligen Wahl des Vorstands sehen will.