Re: Abstimmung über Satzungsänderungen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 30.09.2023
Beides ist möglich. Was im Einzelfall zulässig ist, hängt zunächst von der Formulierung des Tagesordnungspunkts ab. Lässt der das offen, kann der Versammlungsleiter das vorgeben und die MV kann, wenn sie dem nicht folgen will, per Geschäftsordnungsantrag darüber mit einfacher Mehrheit abstimmen.