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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschale
von: WM-Festival ()
Datum: 09.08.2019

Lieber Herr Pfeffer,

unser Verein organisiert Konzerte. Wir überlegen, eine Person für die Unterstützung bei diesen Konzerten einzustellen. Konkret geht es um Übernahme von Fahrten und Hilfe beim Aufbau.

Da wir bislang noch nie in Berührung mit Angestellten im Verein gekommen sind, sind wir sehr unsicher, was wir zu beachten haben. Im Internet konnte ich finden, dass wir hier wahrscheinlich sogar um den ganzen administrativen Aufwand mit Anmeldung, Sozialabgaben und Steuern umher kommen, wenn wir einfach die Ehrenamtspauschale nutzen, korrekt?

Gibt es hierbei etwas zu beachten? Muss das angemeldet werden?

Mit freundlichen Grüßen
WMF

Re: Ehrenamtspauschale
von: WM-Festival ()
Datum: 09.08.2019

Konkretisierung: Wir würden gerne einen Stundenlohn bezahlen, keine fixe Pauschale. Ist das möglich? Wo verlaufen die Grenzen zwischen regulärem Arbeitslohn und Ehrenamtsvergütung?

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.08.2019

Gibt es hierbei etwas zu beachten? Muss das angemeldet werden?

# Nein , es gibt keine Meldepflichten

Wir würden gerne einen Stundenlohn bezahlen, keine fixe Pauschale. Ist das möglich?

# Ja, es handelt sich um eine Obergrenze, keine Vorgabe für die Höhe der Vergütung oder die Art der Abrechnung.


Wo verlaufen die Grenzen zwischen regulärem Arbeitslohn und Ehrenamtsvergütung?

# Bei genau 720 Euro im Jahr.
Es liegt dann regelmäßig auch zivilrechtlich kein Arbeitsverhältnis vor.