Vorstand zulässig
von: harry3 ()
Datum: 28.06.2019
Hallo,
bei unserem Verein fanden Vorstandswahlen statt. Die bisherigen 3 Vorstände stellten sich nicht mehr zur Wahl. Der bisherige Vorstandsvorsitzende wurde schon einmalig als Vorsitzender wiedergewählt
Es fanden sich 2 neue Vorstände, allerdings kein Vorstandsvorsitzender. Nun hat sich der bisherige Vorsitzende bereit erklärt als "neuer alter " Vorsitzender für 2 Jahre weiterzumachen.
Fragen hierzu:
1. Ist dies zulässig, da er nach §20 nur einmalig wiedergewählt werden kann?
2. Übernehmen nicht automatisch die beiden anderen Vorstände die Geschäfte?
3. darf der alte Vorsitzende auch ohne Wahl kommissarisch weitermachen?
Unten ein Auszug aus der Satzung.
Grüsse
Harry
§ 18 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu 2 stellvertretenden Vorsitzenden,
§ 19 Vorsitzender und Stellvertreter
Der Vorsitzende und die Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten die Vereinigung in allen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich gem.§ 26 BGB. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten diesen in allen Angelegenheiten.
§ 20 Wahldauer
Alle Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt und bleiben im Amt,
bis Neuwahlen stattgefunden haben. Der Vorsitzende kann einmalig als Vorsitzender
wiedergewählt werden.