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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beitragsrückstand
von: Lutz-G ()
Datum: 15.08.2023

Hallo,

da es immer wieder vorkommt, dass Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich bezahlt werden, stellt sich die Frage ob der Vorstand die Namen der säumigen Mitglieder bekannt geben darf.
Fällt das unter Datenschutz oder haben die Mitglieder ein berechtigtes Interesse (ähnlich Schufa) zu erfahren wer sich im Beitragsrückstand befindet?

Gruß Lutz

Re: Beitragsrückstand
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.08.2023

Ich sehe hier kein berechtigtes Interesse, weil es ja keine Beschlussfassung der MV o.ä. betrifft.
Etwas anderes wäre es, wenn die MV in solchen Fällen über den Ausschluss entscheiden müsste, dann ginge es um die konkrete Person.