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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgründung/ betr. Vereinsauflösung Satzung
von: Kramer ()
Datum: 11.02.2019

Hallo Herr Pfeffer,

aus früherer Erfahtung mit dem Finanzamt, das eine neue Satzung blockierte, da die bei Vereinsauflösung begünstigte Organisation nicht gemeinnützig war, stelle ich nun fest, dass Satzungen hin und wieder Organisationen/Personen eintragen, die nicht gemeinnützig sind. Ist das mittlererweile möglich? Der Verein ist doch steuerbegünstigt. Man könnte ja so ein stattliches Vereinsvermögen erwirtschaften, das dann an Mitglieder oder nicht gemeinützige juristische Personen ausgeschüttet wird.

viele Grüße
D.Kramer

Re: Vereinsgründung/ betr. Vereinsauflösung Satzung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2019

Ist das mittlererweile möglich?

# Nein. Das muss ein Irrtum sein.

Re: Vereinsgründung/ betr. Vereinsauflösung Satzung
von: Kramer ()
Datum: 12.02.2019

Hallo Herr Pfeiffer,
herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wie gesagt, ich kenne Satzungen, in denen keine gemeinnützige Organisation benannt wird und die bislang unbeanstandet geblieben sind.
Deshalb noch abschließend die Frage: Gibt es eine gesetzliche Vorschrift (BGB?) in der die Forderung nach Gemeinnützigkeit der begünstigten Organisation bei Vereinsauflösung formuliert ist?

beste Grüße
D.Kramer

Re: Vereinsgründung/ betr. Vereinsauflösung Satzung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 12.02.2019

Wie gesagt, ich kenne Satzungen, in denen keine gemeinnützige Organisation benannt wird und die bislang unbeanstandet geblieben sind.
# Dann wurde vermutlich die zweite Variante aus der Mustersatzung gewählt, d.h. nur ein konkreter gemeinnütziger Zweck benannt.

Deshalb noch abschließend die Frage: Gibt es eine gesetzliche Vorschrift (BGB?) in der die Forderung nach Gemeinnützigkeit der begünstigten Organisation bei Vereinsauflösung formuliert ist?

# Im BGB nicht, aber in der Abgabenordnung (Anlage zu § 60).