Vereinsgründung/ betr. Vereinsauflösung Satzung
von: Kramer ()
Datum: 11.02.2019
Hallo Herr Pfeffer,
aus früherer Erfahtung mit dem Finanzamt, das eine neue Satzung blockierte, da die bei Vereinsauflösung begünstigte Organisation nicht gemeinnützig war, stelle ich nun fest, dass Satzungen hin und wieder Organisationen/Personen eintragen, die nicht gemeinnützig sind. Ist das mittlererweile möglich? Der Verein ist doch steuerbegünstigt. Man könnte ja so ein stattliches Vereinsvermögen erwirtschaften, das dann an Mitglieder oder nicht gemeinützige juristische Personen ausgeschüttet wird.
viele Grüße
D.Kramer