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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einsicht in die Geschäftsunterlagen
von: boernie53 ()
Datum: 18.06.2023

Hallo, ich habe eine Frage zu einem Thema, das hier schon mal besprochen wurde, kann es aber nicht finden. Es geht um die Einsicht der Kassenbücher des Vereins durch Nichtvorstandsmitglieder. Wir hatten unsere jährliche MV zur Entlastung des Vorstandes. nach dem Kassenbericht gab die Revisionskommission ihren Beitrag ab und bestätigte die ordnungsgemäße Kassenführung und schlug die Entlastung vor. Diese wurde auch ausgeführt. Eine ehemalige Revisionsbeauftragte stellte dann die Forderung, Einsicht nehmen zu können um sich die Kassenbilanz abfotografieren zu können. Ich als Vorsitzender lehnte das ab. Die Kassiererin erklärte sich zu einer persönlichen Erklärung der Bilanz bereit. Nun glaube ich mich aber zu erinnern, dass sie das nicht muss. Wenn diese Person solch einen Wunsch hat, misstraut sie doch nicht nur der Kassiererin, die sie auch nicht mehr gewählt hat, sondern auch der Revisionskommission, die sie aber wieder gewählt hat.

Ich hoffe, ich liege damit richtig.
Mit freundlichen Grüßen an alle in diese Runde und ein angenehmes Vereinsjahr allen Ehrenamtsinhabern
boernie 53

Re: Einsicht in die Geschäftsunterlagen
von: pfeffer ()
Datum: 18.06.2023

Ich als Vorsitzender lehnte das ab.

# Zu Recht. Einzelne Mitglieder haben kein Einsichtsrecht. Das hat nur die MV und kann es an Personen (eben die Rechnungsprüfer) delegieren. Ohne die Delegation (= Bestellung) gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Einsichtsrecht.

Re: Einsicht in die Geschäftsunterlagen
von: börnie53 ()
Datum: 18.06.2023

Recht herzlichen Dank für die superschnelle und mich erfreuende Antwort!
boernie 53