Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Antrag auf Erhöhung Mitgliedsbeitrag
von: Rosenresli ()
Datum: 06.06.2023

Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Stellung eines Antrages eines Mitgliedes. Der Beitrag soll lt. ihrem Antrag mehr als verdreifacht werden; begründet wird dass mit Wertschätzung für die Trainer und überhaupt wäre unser Beitrag viel zu günstig.
Davon abgesehen, dass dieser Beitrag wahrscheinlich keine Chance haben wird stellt sich mir die Frage, unter welchen Bedingungen Anträge überhaupt vorher schon nicht zugelassen werden können?
Sittenwidrig ist klar denke ich. Soziale Komponenten greifen eher nicht? Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht und muss doch somit auch verlesen werden. Wenn der Antragsteller nicht anwesend ist, muss der Vorstand dies doch verlesen? Was ist, wenn der Antrag nicht richtig ausformuliert ist; die Fragestellung kann doch als Antwort nur ja oder nein ergeben.

Vielen Dank für die Beantwortung!
Rosenresli

Re: Antrag auf Erhöhung Mitgliedsbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 06.06.2023

Grundsätzlich muss der Vorstand Anträge der Mitglieder auf die Tagesordnung nehmen, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Ich sähe hier auch keinen Grund, das nicht zu tun. Die Sache dürfte ja schnell abgehandelt sein.

# die Fragestellung kann doch als Antwort nur ja oder nein ergeben.

Um so besser.

Re: Antrag auf Erhöhung Mitgliedsbeitrag
von: Rosenresli ()
Datum: 06.06.2023

Danke für die schnelle Antwort!