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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kündigungsfrist Mitgliedschaft
von: Ilka ()
Datum: 05.06.2023

Hallo!

Laut Satzung beträgt die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft 3 Monate. Ein Mitglied möchte mit sofortiger Wirkung kündigen. Dem Vorstand wäre dies auch recht. Kann der Vorstand die Kündigung des Mitgliedes so akzeptieren oder gäbe es rechtliche Konsequenzen für den Vorstand, wenn er sich nicht an die Satzung hält? Könnte man sonst so etwas wie einen Aufhebungsvertrag machen?

Vielen Dank und viele Grüße!

Re: Kündigungsfrist Mitgliedschaft
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2023

Ein Aufhebungsvertrag ist möglich. Wenn dem Verein dadurch ein finanzieller Schaden entsteht (Beitragsausfall), sollte der Vorstand aber das O.K. der MV einholen.

Re: Kündigungsfrist Mitgliedschaft
von: Ilka ()
Datum: 05.06.2023

Danke schon mal!

Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

Könnte man der Kündigung, in der das Mitglied um sofortigen Austritt bittet, auch einfach zustimmen oder bedarf es unbedingt eines Aufhebungsvertrages?

Re: Kündigungsfrist Mitgliedschaft
von: pfeffer ()
Datum: 05.06.2023

Durch die Zustimmung entsteht ein Aufhebungsvertrag. Verträge müssen in der Regel nicht schriftlich sein.