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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
nach Rücktritt 1.+2. Vorsitzender, Neuwahlen mit außerordentlich.MGV
von: holli12 ()
Datum: 14.06.2018

Hallo Gemeinde,

nachdem erst der Erste und nach drei Wochen auch der zweite Vorsitzende aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten sind, beruft der überbleibende Vorstand (Kassierer) eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, um Fristen zur Rückmeldung von Mannschaften zu wahren.

Muß / kann der alte Vorstand vor den Neuwahlen entlastet werden.
Das steht z.Zt. noch nicht in der Einladung. Muss eine schriftliche Anfrage zum hinzufügen eines neuen Tops zur Entlastung berücksichtigt werden?

Danke
Gruß holli

Re: nach Rücktritt 1.+2. Vorsitzender, Neuwahlen mit außerordentlich.MGV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.06.2018

Eine Entlastung wäre für Neuwahlen nur erforderlich, wenn die Satzung das verlangt.
Ansonsten hat das noch Zeit und kann jederzeit nachgeholt werden.