Re: Private Treffen in einer Gruppe => Verein => e.V.
von: pfeffer ()
Datum: 22.05.2023
Einige in der Runde haben erwähnt, dass man als nicht Verein kein Vereinsvermögen hat und im Fall der Fälle privat haftet.
# Richtig ist, dass der Verein in bestimmten Fällen nur mit dem Vereinsvermögen haftet. In diesem Fall dürfte aber die gesetzliche Haftung das Hauptproblem sein und hier gibt es einen Durchgriff auf den Vorstand privat.
Aber selbst wenn etwas kaputt geht oder sich jemand verletzt, dann sollte dies doch genau so geregelt werden wie mit Gästen im eigenen Wohnzimmer?
# Ja, aber auch privat kann das zum Problem werden, wenn man nicht versichert ist und der Schaden die Vermögensverhältnisse übersteigt.
In einem von einer Person gemieteten Raum, hat diese dann Hausrecht und muss sich natürlich um bestimmte Dinge kümmern.
# Hausrecht ist etwas anderes. Hier geht um die Gefahrenabwehr (Verkehrsicherungspflicht).
Für Schäden und Verletzungen (wir reden nicht über Vorsatz) gibt es Versicherungen jedes einzelnen.
# Die aber für den Verein nicht oder nur eingeschränkt greifen. Eine Privathaftpflicht deckt grundsätzlich keine Schäden, die dem Verein zugeordnet sind (also im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen).