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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Private Treffen in einer Gruppe => Verein => e.V.
von: Karandras ()
Datum: 22.05.2023

Guten Morgen

Wir haben eine Gruppe Menschen, die sich regelmäßig treffen um einem gemeinsamen Hobby nachzugehen.

Dies geschieht in privat gemieteten Räumlichkeiten.

Wir sammeln regelmäßig Geld ein um Unkosten zu bezahlen.

In den Räumen wird gemeinsam genutztes aber privat erworbenes Material genutzt (Tische, Stühle, Spielmaterial)

Wir möchten keinen Verein oder ähnliches gründen (Man muss wieder Regeln aufstellen und Leute in Positionen einsetzen, etc...). Allerdings haben einige Bedenken, wegen der Haftung.
Was muss ich hier bedenken? Ist es nicht etwa so anzusehen, wie ein privater Besuch bei mir zuhause?

Sehe ich das falsch?

Person A mietet einen Raum.
Personen B - E kommen in diesen Raum und alle verbringen gemeinsam Zeit und spielen beispielsweise Karten. Ich sehe hier leider keine Haftungsprobleme, wie andere. Übersehe ich hier etwas?

Gruß
Karandras

Danke für die Mühe aller Antwortenden

Re: Private Treffen in einer Gruppe => Verein => e.V.
von: pfeffer ()
Datum: 22.05.2023

Ich verstehe zunächst nicht, warum sich die Haftungssituation durch die Vereinsgründung ändern sollte.
Die möglichen Haftungsrisiken dürfen in der Tat nicht sehr hoch sein. Bei privaten Treffen wären sie grundsätzlich durch die Privathaftpflicht gedeckt. Bei Vereinen wäre zu prüfen, ob eine Vereinshaftpflicht erforderlich ist, weil die Privathaftpflicht hier nicht oder nicht ausreichend deckt.

Re: Private Treffen in einer Gruppe => Verein => e.V.
von: Karandras ()
Datum: 22.05.2023

Einige in der Runde haben erwähnt, dass man als nicht Verein kein Vereinsvermögen hat und im Fall der Fälle privat haftet.

Aber selbst wenn etwas kaputt geht oder sich jemand verletzt, dann sollte dies doch genau so geregelt werden wie mit Gästen im eigenen Wohnzimmer?

In einem von einer Person gemieteten Raum, hat diese dann Hausrecht und muss sich natürlich um bestimmte Dinge kümmern.

Für Schäden und Verletzungen (wir reden nicht über Vorsatz) gibt es Versicherungen jedes einzelnen.

Re: Private Treffen in einer Gruppe => Verein => e.V.
von: pfeffer ()
Datum: 22.05.2023

Einige in der Runde haben erwähnt, dass man als nicht Verein kein Vereinsvermögen hat und im Fall der Fälle privat haftet.

# Richtig ist, dass der Verein in bestimmten Fällen nur mit dem Vereinsvermögen haftet. In diesem Fall dürfte aber die gesetzliche Haftung das Hauptproblem sein und hier gibt es einen Durchgriff auf den Vorstand privat.

Aber selbst wenn etwas kaputt geht oder sich jemand verletzt, dann sollte dies doch genau so geregelt werden wie mit Gästen im eigenen Wohnzimmer?

# Ja, aber auch privat kann das zum Problem werden, wenn man nicht versichert ist und der Schaden die Vermögensverhältnisse übersteigt.

In einem von einer Person gemieteten Raum, hat diese dann Hausrecht und muss sich natürlich um bestimmte Dinge kümmern.

# Hausrecht ist etwas anderes. Hier geht um die Gefahrenabwehr (Verkehrsicherungspflicht).

Für Schäden und Verletzungen (wir reden nicht über Vorsatz) gibt es Versicherungen jedes einzelnen.

# Die aber für den Verein nicht oder nur eingeschränkt greifen. Eine Privathaftpflicht deckt grundsätzlich keine Schäden, die dem Verein zugeordnet sind (also im Rahmen der Vereinstätigkeit entstehen).