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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Insolvenz eines nicht gemeinnützigen e.V.
von: Charly ()
Datum: 01.06.2018

Hallo
Ein Verein steht unmittelbar vor de Insolvenz. Es gibt keinen Vorstand mehr nach der letzten Mitgliederver-sammlung vor 2 Wochen, da der komplette Vorstand zurück trat. Ein neuer Pachtvertrag für das Vereinsgelände wurde vom Eigentümber abgelehnt, so dass eine Fortführung des Vereins schon aus diesem Grunde unmöglich ist. Es muss nun der Rückbau der Sportanlagen durchgeführt werden, allerdings übersteigen diese Kosten bei weitem das noch vorhandene Vermögen des Vereins. Die Sportanlagen sind in einem maroden Zustand und können nicht mehr verwertet werden.
Welche Maßnahmen muss nun der Verein treffen, um rechtlich korrekt zu handeln? Sind nach einer Insolvenz die Mitglieder für die Schulden haftbar zu machen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Ein gequältes Vereinsmitglied.

Re: Insolvenz eines nicht gemeinnützigen e.V.
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.06.2018

Es muss vor allem umgehend Insolvenz angemeldet werden. Dazu müsste evtl. ein Notvorstand bestellt werden
Die Mitglieder haften grundsätzlich nicht, aber der Vorstand.
Vorsicht, wenn ein Mitglied die Vereingeschaäfte führt, es haftet dann als sog. faktischer Vorstand.

Re: Insolvenz eines nicht gemeinnützigen e.V.
von: KunzerKH ()
Datum: 01.06.2018

Der Vorstand haftet doch persönlich lediglich bei persönlichem Fehlverhalten. So jedenfalls bei gemeinnützigen Vereinen. Ist das bei nicht gemeinnützigen Vereinen anders geregelt?

Re: Insolvenz eines nicht gemeinnützigen e.V.
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.06.2018

Persönliches Fehlverhalten ist nicht die richtige Definition, es geht um Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Das liegt bei Insolvenzverschleppung vor.