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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladungsform zur Mitgliederversammlung
von: Freya ()
Datum: 04.05.2023

In unserer Satzung haben wir (noch), zur Form der Einladung, "ortsübliche Bekanntmachung" stehen. Das Schwarze Brett wird seit Jahren nicht mehr genutzt, stattdessen wurde zur Einladung per Briefpost übergegangen, an jedes Mitglied persönlich.
Unsere Überlegung ist nun, ob wir, um Portokosten einzusparen, auch jene Mitglieder per eMail einladen dürfen, die darüber verfügen und nur die per Briefpost einladen, die nicht über eMail verfügen.
Wäre das so möglich ohne die Satzung zu verletzen oder sollte diese vorher dazu geändert werden?



Edited 2 time(s). Last edit at 04.05.2023 by Freya.

Re: Einladungsform zur Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 04.05.2023

"Ortsübliche Bekanntmachung" ist eine ziemtlich unklare Regelung. Grundsätzlich kann sie durch Einladungsformen ersetzt werden, die jedem Mitglied persönlich zugehen. E-Mail ist, wenn sich das Mitglied einverstanden erklärt, zulässig, weil damit die Schriftform erfüllt ist.

Re: Einladungsform zur Mitgliederversammlung
von: Freya ()
Datum: 04.05.2023

Danke schön!
Dann werden wir die Mitglieder vorab um ihr Einverständnis bitten.