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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung
von: Marina ()
Datum: 19.03.2018

Wir möchten einen Kulturverein gründen Momentan erstellen wir eine Satzung. Wir haben teile aus einer bestehenden Satzung übernommen. Nun ist uns aufgefallen, dass manche Angaben laut BGb und Vereinsrecht nicht zulässig sind. Nun meine Frage: Wer haftet bei nicht rechtsfähigen Angaben in der Satzung, das Finanzamt (welches die Satzung als Grundlage einträgt) oder der Verein (der die Satzung beschlossen hat)?

Re: Haftung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.03.2018

Für die Satzung haftet niemand (Wer sollte denn hier Haftungsansprüche haben?). Unzulässige Klauseln sind unwirksam, an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Fertig.

Re: Haftung
von: Marina ()
Datum: 19.03.2018

Danke!

Re: Haftung
von: Marina ()
Datum: 19.03.2018

Hallo Herr Pfeffer, bei folgendem Passus bin ich hier sehr mit mir am hadern:

2.3 Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen.

2.4 Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim abzustimmen.

Wenn doch nur einer geheim Abstimmen will,so muss laut Vereinsrecht doch geheim abgestimmt werden.
Beschlüsse die laut dieser Satzung beschlossen werden sind dann einfach nicht rechtens und fallen weg?

Re: Haftung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.03.2018

>Wenn doch nur einer geheim Abstimmen will,so muss laut Vereinsrecht doch geheim abgestimmt werden.

Nein, eine solche vereinsrechtliche Regelung gibt es nicht. Die Satzung kann das also frei festlegen.