Fristlose Kündigung bei Satzungsänderung
von: snid ()
Datum: 27.04.2023
Hallo,
Wir haben einen Verein übernommen, den wir umdeklarieren wollen: Der Name soll sich ändern, sowie der Vereinszweck. Aus einer Vogel- und Naturschutzgruppe e.V., die sich mangels Mitglieder auflösen wollten, wird eine Brauchtumsgruppe mit Namen "Dorfleben e.V.", die sich neu gründen wollten. Die Zusammenführung ist für beide Seiten von Vorteil.
Sollten bestehende Mitglieder der Zweck Änderung nicht zustimmen wollen, möchten wir diesen die Möglichkeit zu einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung einräumen.
Die Frage: Welche Frist muss bei einer außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden? Besteht in diesem Fall die Möglichkeit zu einer fristlosen Kündigung? Ab wann ist diese Kündigung wirksam?
vielen Dank für die Hilfe
Sina Eid