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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fristlose Kündigung bei Satzungsänderung
von: snid ()
Datum: 27.04.2023

Hallo,

Wir haben einen Verein übernommen, den wir umdeklarieren wollen: Der Name soll sich ändern, sowie der Vereinszweck. Aus einer Vogel- und Naturschutzgruppe e.V., die sich mangels Mitglieder auflösen wollten, wird eine Brauchtumsgruppe mit Namen "Dorfleben e.V.", die sich neu gründen wollten. Die Zusammenführung ist für beide Seiten von Vorteil.
Sollten bestehende Mitglieder der Zweck Änderung nicht zustimmen wollen, möchten wir diesen die Möglichkeit zu einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung einräumen.
Die Frage: Welche Frist muss bei einer außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden? Besteht in diesem Fall die Möglichkeit zu einer fristlosen Kündigung? Ab wann ist diese Kündigung wirksam?

vielen Dank für die Hilfe
Sina Eid

Re: Fristlose Kündigung bei Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 27.04.2023

Die Frage: Welche Frist muss bei einer außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden?

# "Außerordentlich" heisst grundsätzlich fristlos. Die Frist muss auch nicht eingeräumt werden, sie besteht ohnehin.

Besteht in diesem Fall die Möglichkeit zu einer fristlosen Kündigung? Ab wann ist diese Kündigung wirksam?

# Fristlos heisst sofort.

Re: Fristlose Kündigung bei Satzungsänderung
von: snid ()
Datum: 27.04.2023

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin auch davon ausgegangen, da es ja eine wesentliche Änderungen der bisherigen Grundsätze war, wollte aber nochmal sichergehen. ;)