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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einsatzung VS-Mitglied(er) kommisarisch
von: boernie53 ()
Datum: 01.03.2018

Hallo,
das denke ich nicht. Es ist eine Frage/Definition der dringenden Fälle. Ist die Sache z.B. auf Krankheit oder Schlimmeres begründet, ist es ein dringender Fall.
Ansonsten sicher nicht.
So sehe ich das.
Mit freundliche Grüßen
boernie53