Re: Freistellungs- vs. Feststellungsbescheid
von: D.Lämmer ()
Datum: 25.04.2023
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ah ja, wir sehen gerade, dass es bei dem Schreiben mehr oder weniger um die Bestätigung einer Satzungsänderung aus dem Dezember 2022 geht. Uns wurde bestätigt, dass der bisherige Feststellungsbescheid gültig bleibt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Trotzdem ist unser Freistellungsbescheid schon super alt. Wie ist da normalerweise der Ablauf? Irgendwann wird sich das Finanzamt bei uns melden oder müssen wir proaktiv darauf hinweisen, dass der Freistellungsbescheid schon älter als drei Jahre ist?
Vielen Dank für die Hilfe!